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SPD Ortsverein Buch.

Ländlichen Raum stärken :

Landespolitik

Sachverhalt: Die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung steht vor einem weiteren Reformschritt. Bis 2016 werden 300 Stellen abgebaut, das bedeutet Einsparungen für den Landeshaushalt von ungefähr 15 Millionen Euro pro Jahr. Dabei wird es keine Entlassungen geben, vielmehr erfolgt der Abbau der Stellen bei gleichbleibenden Einstellungszahlen über die natürliche Fluktuation. Hintergrund der Reform sind die Sparauflagen sowie die demografische Entwicklung.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

 Auflösung der Oberfinanzdirektion Koblenz und neue Zuordnungen mit dem bisherigen Amt für Wiedergutmachung durch Einrichtung von selbstständigen Landesämtern (Amt für Steuern sowie Amt für Besoldung, Versorgung und Wiedergutmachung).

 Fusionierung der Finanzamter Mainz-Mitte und Mainz–Süd unter Aufgabe des Standorts Mainz-Mitte;

 Integration des Finanzamts Frankenthal als Außenstelle des Finanzamts Ludwigshafen unter Beibehaltung des Standorts Frankenthal

 Integration des Finanzamts St.Goarshausen-St.Goar als Außenstelle des FA Koblenz unter Beibehaltung der Standorte

 Integration der Außenstelle Zweibrücken in den Hauptstandort Pirmasens; mit Erhalt eines Service-Centers am Standort Zweibrücken

 Integration des Finanzamts Daun als Außenstelle in das Finanzamt Bernkastel-Wittlich unter Beibehaltung des Standorts Daun

 Einrichtung einer Landesfinanzkasse in Daun mit Zweigstelle in Idar-Oberstein

 Zentralisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen am Standort Kusel

 Abmietung einzelner nicht mehr erforderlicher Gebäude bzw. Gebäudeteile im Rahmen einer standortspezifischen Optimierung der Raumnutzung

 Länderübergreifende Kooperationen im Bereich Grunderwerb- und Erbschaftsteuer sowie bei den Rechenzentren

Fazit: Die Reform steht in der Kontinuität de Politik der rheinland-pfälzischen Landesregierung den ländlichen Raum zu stärken. Gleichzeitig werden effizientere Strukturen geschaffen und vorhandene Liegenschaften besser ausgenutzt. Die Bürgernähe bleibt über die Einrichtung von Service-Centern erhalten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die Reform sozialverträglich ausgestaltet, insbesondere soll die Anfahrt zur Arbeitsstelle nach Möglichkeit nur geringfügig länger werden.

 

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